Widerstand zahlt sich aus: Die gestaffelte Pensionsanpassung wird ausgesetzt, das ist aber noch zu wenig!

FSG fordert Volle Abgeltung der Teuerung ab 2023 für alle Pensionist:innen!

Dass die Bundesregierung die Regelung der gestaffelten ersten Pensionsanpassung nach dem Pensionsantritt – die sogenannte Aliquotierung – für zwei Jahre aussetzt, ist dem hartnäckigen Widerstand der AK und dem ÖGB zu verdanken. „Es hat sich ausgezahlt, dass wir uns für die Interessen unserer Mitglieder eingesetzt haben“, sagt AK-Präsident und ÖGB-Vorsitzender Andreas Stangl, der aber noch nicht restlos zufrieden ist. „Die Aufwertung der Pensionskonten muss rascher erfolgen“, bekräftigt Stangl.

AK und Gewerkschaften haben wochenlang gegen die Pläne der Bundesregierung zur sogenannten Aliquotierung angekämpft – mit Erfolg. Die Bundesregierung hat heute bekannt gegeben, die gestaffelte Pensionsanpassung für zwei Jahre auszusetzen. „Die hohen Pensionsverluste je nach Monat des Pensionsantritts konnten aufgrund des großen Widerstands des ÖGB und der AK vermieden werden“, sagt AK-Präsident Stangl.

Es drohen aber weitere Pensionsverluste: Die zu geringe bzw. zeitverzögerte Aufwertung der Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto führt wegen hoher Inflation weiterhin zu großen Problemen. Denn bestehende Gesamtgutschriften auf dem Pensionskonto werden mit der sogenannten Aufwertungszahl erhöht. Diese ergibt sich aus einem Vergleich der durchschnittlichen Einkommensentwicklung zwischen dem dritt- und dem zweitvorangegangenen Kalenderjahr. Für 2023 bedeutet das, dass die Entwicklung zwischen 2020 und 2021 herangezogen wird. Daraus ergibt sich eine Erhöhung um lediglich 5,8 Prozent. Die guten Lohnabschlüsse aufgrund der hohen Inflation werden erst 2025 (wenn die Einkommen 2022 und 2023 verglichen werden) Eingang in den Pensionsanspruch bzw. ins Pensionskonto finden.

Wer 2023 oder 2024 in Pension geht, spürt daher wenig bis gar nichts von den aktuell erkämpften Lohnerhöhungen und dem damit verbundenen Teuerungsausgleich. Die verzögerte Aufwertung führt bei einem Pensionsantritt im heurigen Jahr bei einem Pensionsanspruch von z.B. 2.000 Euro zu einer lebenslangen Pensionskürzung von 90 Euro im Monat. Bei einem Pensionsantritt im kommenden Jahr erhöht sich der Verlust auf 160 Euro pro Monat.

„Wir fordern deshalb die volle Abgeltung der Teuerung ab 2023, sowie die gänzliche und dauerhafte Streichung der aliquoten Pensionsanpassung für alle Neupensionisten und Neupensionistinnen. Eine Schutzklausel soll gewährleisten, dass Gesamtgutschriften am Pensionskonto unmittelbar an die reale Teuerung angepasst werden, insbesondere bei einer so hohen Inflation wie derzeit“, so auch der FSG-Landesvorsitzende, Michael Seemayer.