Nachbesserung bei der Steuerreform positiv für Arbeitnehmer, reicht aber nicht aus

Die Bundesregierung hat auf die Kritik von AK und Gewerkschaften reagiert und doch noch Änderungen an der Steuerreform vorgenommen, die den Arbeitnehmern/-innen ab 1. Jänner nächsten Jahres zugutekommen. „Die AK Oberösterreich begrüßt diese Verbesserungen. Sie sind aber nicht ausreichend. Zwar senkt die Regierung auf Drängen der AK die Lohnsteuerstufen 2 und 3 nun doch früher als geplant, allerdings nur um die Hälfte des versprochenen Prozentsatzes. Die Menschen hätten sich die volle Entlastung sofort verdient“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Derzeit beträgt der Lohnsteuersatz in der zweiten Stufe 35 Prozent und in der dritten Stufe 42 Prozent. Um der „kalten Progression“ der letzten Jahre entgegenzuwirken, hatte die Regierung eine Senkung auf 30 bzw. 40 Prozent angekündigt, allerdings erst für den Juli 2022 (Stufe 2) bzw. den Juli 2023 (Stufe 3).Das Vorziehen der Senkung beider Steuerstufen auf den 1. Jänner 2022 bzw. 2023 ist zwar positiv. Es wird aber dadurch konterkariert, dass die Regierung die beiden Stufen vorerst nur auf 32,5 bzw. 41 senken will. Die Entlastung kommt daher zwar früher, aber leider vorerst nur in halber Höhe.

Begrüßenswert ist die Ausweitung des Sozialversicherungs-Bonus statt der geplanten Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen. Die Arbeiterkammer hat der Regierung diese Änderung vorgeschlagen, weil sie gerechter und unbürokratischer ist.

Trotz Korrekturen an der Steuerreform bleibt die Steuerverteilung ungerecht

Der größte Wermutstropfen dieser Steuerreform bleibt aus Sicht der Arbeiterkammer, dass die Verteilungsschieflage im Steuersystem wieder nicht korrigiert wird. Im Gegenteil: Das Milliardengeschenk an Unternehmen durch die sachlich nicht zu begründende Senkung der Körperschaftsteuer bleibt und wird die Schieflage im Steuersystem weiter verschärfen. Die Arbeitnehmer/-innen bekommen durch die halbherzige Tarifreform nicht einmal zur Gänze die zu viel bezahlten Steuern aufgrund der kalten Progression zurück. Und trotz aller internationalen Empfehlungen werden erneut keine Vermögenssteuern für Millionäre/-innen eingeführt.