Die Angestelltenbetriebsratswahl am 16. März 2016 in der voestalpine ist korrekt abgelaufen, das bestätigt nun der Oberste Gerichtshof (OGH). Der OGH hat die Position des geklagten Betriebsrates und der Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen (FSG) in allen umstrittenen Punkten bestätigt. „Wir freuen uns mit unseren KollegInnen in der voestalpine. Das Team um FSG-Listenführer Herbert Kepplinger hat sich den Wahlsieg mit konsequentem Einsatz für die voest-Angestellten redlich verdient“, gratuliert FSG-Landesvorsitzender Andreas Stangl das Urteil. Von der Fraktion christlicher Gewerkschafter (FCG) und den Freiheitlichen Arbeitnehmern (FA) erwartet sich Stangl eine Entschuldigung bei Betriebsrat und Wahlvorstand für die vielen begangenen Fouls und die ungerechtfertigten Anschuldigungen.
FCG erweist sich als schlechter Verlierer
Angestrengt hatte die Klage die bei der Wahl unterlegene FCG. „Die FCG hat sich als schlechter Verlierer erwiesen. Offenbar wollte die Liste FCG-Koppenberger den Wahlverlust nicht akzeptieren. Zudem nützte die FCG die Klage, um nur wenige Tage vor der Nationalratswahl mit öffentlichen Aussagen gegen die FSG politisches Kleingeld zu wechseln“, kritisiert FSG-Landesvorsitzender Andreas Stangl. „Ich hoffe, die unterlegenen Fraktionen zeigen zumindest jetzt, nach einer Entscheidung der höchsten Instanz, Anstand.“