„Aber sobald es Ernst wird, zeigt sich ganz klar, was man von solchen Versprechungen halten kann. Sie sind nichts als heiße Luft“, ist Andreas Stangl, Vorsitzender der FSG OÖ verärgert.
„Im Grunde will sich Kurz nur die Hälfte der Betriebsratskörperschaften und Kollektivverträge sparen. Es geht ihm in keinster Weise um den Ausbau der Rechte von Beschäftigten“, so Stangl weiter.
ÖVP hat mit ArbeitnehmerInnen nichts am Hut
August Wöginger, Chef des ÖAAB, jammert in einem Interview mit den OÖN, dass die ÖVP keine Zeit gehabt habe, die Inhalte des SPÖ-Antrages zu prüfen und dass man daher leider nicht zustimmen könne.
„Die ÖVP hat mit ArbeiterInnen und Angestellten nichts am Hut. Den ÖAAB könnte man gleich in Arbeitsrechtsabschaffungsbund umbenennen“, so Stangl weiter.
„Uns geht es darum, mehr Rechte für ArbeiterInnen zu schaffen und nicht darum, Folgekosten zu verhindern. Eine Besserstellung von Beschäftigten darf selbstverständlich etwas kosten, aber halt nicht aus Sicht der ÖVP. Die muss vorher überlegen, wem sie etwas wegnehmen könnte, damit sich die Rechnung wieder ausgeht.“
Keine Verschlechterungen für Beschäftigte
Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Arbeitsrecht ist eine jahrelange Forderung des ÖGB und seiner Gewerkschaften. Dabei darf es zu keinen Verschlechterungen für die ArbeitnehmerInnen kommen. Unterschiede bestehen derzeit beispielsweise noch bei der Entgeltfortzahlung bei Krankheit, bei persönlichen Dienstverhinderungsgründen, der Entgeltfälligkeit und Kündigungsfristen.