Im heurigen Abschluss des Kollektivvertrags der Sozialversicherung wurde festgelegt, dass OP- und GipsassistentInnen von der Gehaltsstufe I B auf I C höhergestuft werden. Obwohl dieser Kollektivvertrag sowohl in der Trägerkonferenz als auch im Bundesministerium genehmigt wurde, verweigert die zuständige FPÖ-Ministerin Hartinger-Klein den ArbeitnehmerInnen in den AUVA-Unfallkrankenhäusern diese Höherreihung. „Das ist wirklich unglaublich und eine ganz neue Dimension, dass die Ministerin die Kollektivvertragshoheit einfach ignoriert“, ist der FSG-Landesvorsitzende Andreas Stangl von dieser Vorgehensweise schockiert. Das Vorgehen der Ministerin zeigt ein weiteres Mal deutlich, dass dieser Bundesregierung die ArbeitnehmerInnen völlig egal sind. Schmerzlich ist das vor allem für die betroffenen KollegInnen: Ihnen werden je nach Dienstalter zwischen 161 und 2326,80 Euro pro Jahr vorenthalten. „Es passt ins Bild, dass gerade am Frauentag bekannt wird, wie die Sozialministerin zahlreiche Frauen um ihre Gehaltsansprüche bringt“, schüttelt Stangl den Kopf.
In den Landesstellenausschüssen der AUVA wurden die Höherreihungen bereits teilweise beschlossen, dann aber vom Sozialministerium als Aufsichtsbehörde beeinsprucht. Im Verwaltungsausschuss wurde der Antrag wieder vom Sozialministerium beeinsprucht und damit der AUVA untersagt, einen kollektivvertragskonformen Zustand herzustellen.