Derzeit sind alle Universitätsstudierenden aus Österreich und der EU innerhalb der Mindeststudienzeit (plus zwei Toleranz-Semester) von der Studiengebühr befreit. Berufstätige Studierende sind auch über diese Zeit hinaus befreit. Aus gutem Grund: Denn durch die Doppelbelastung haben sie kaum eine Chance, ihr Studium in dieser Frist beenden.
Sind der ÖVP die berufstätigen Studierenden egal?
Diese Bestimmung für die berufstätigen Studierenden wurde vom Verfassungsgerichtshof vor mehr als einem Jahr gekippt. Dem Gesetzgeber gab er einen Reparaturauftrag, der bis Ende Juni 2018 zu erfüllen ist. Doch bisher gab es von keinem der in dieser Zeit tätigen ÖVP-Wissenschaftsminister auch nur irgendein Anzeichen, das reparieren zu wollen und eine entsprechende Regierungsvorlage einzubringen. Damit gilt ab Herbst 2018 für rund 30.000 berufstätige Studierende: Bitte zahlen!
Minister soll Auftrag des Höchstgerichts erfüllen
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist verärgert: „Es kann einfach nicht sein, dass auch Minister Faßmann einen Auftrag des Höchstgerichts ignoriert und nichts tut!“ Bestraft würden dadurch vor allem jene, die zur Finanzierung ihres Studiums arbeiten müssen. Diese Studierenden nehmen eine massive Doppelbelastung in Kauf. Andererseits leisten aber auch jene Beschäftigten Unglaubliches, die in ihrer Freizeit ein Studium als Weiterbildung absolvieren.
„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die wichtigsten Leistungsträger im Land – aber es wird viel zu selten gewürdigt!“, betont Kalliauer. Umso mehr begrüßt die AK Oberösterreich die Initiative der Johannes-Kepler-Universität Linz, von berufstätigen Studierenden auch weiterhin keine Studiengebühren zu verlangen.