Die OÖGKK hält die Beseitigung der politischen Selbstverwaltung durch die versicherten Arbeitnehmer/-innen in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse für verfassungswidrig und lässt daher das entsprechende Gesetz verfassungsrechtlich prüfen. Mit ihrer Mehrheit in der Kontrollversammlung versuchen nun die Arbeitgeber die Offenlegung sämtlicher Verträge und Vereinbarungen der OÖGKK zur Verfassungsklage zu erzwingen und wollen diese ausgerechnet durch das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Jenes Sozialministerium, das politisch für die Zerschlagung der Krankenkassen verantwortlich ist, gegen die sich die Verfassungsklage richtet.
Arbeitgeber attackieren rechtstaatliches Verfahren
Verlangt wird auch eine schriftliche Bekanntgabe, wer die Kosten des Prozesses und eines eventuellen Prozessverlustes trägt. Die Arbeitgebervertreter wollen offensichtlich die Ergreifung eines legitimen Rechtsmittels durch die OÖGKK diskreditieren und ihrem Obmann Maringer, der neben der OÖGKK als Versicherter die Klage miteingebracht hat, persönlich das finanzielle Prozessrisiko aufbürden und ihn so wirtschaftlich unter Druck setzen.
Als Versichertenvertreter ist Albert Maringer verpflichtet, alles zu tun, um Schaden von den in der OÖGKK versicherten Arbeitnehmern abzuwenden. Da das neue Sozialversicherungsgesetz massiv in die Rechte der Versicherten eingreift, ist die Verfassungsklage geradezu geboten. Der Vorstand der AKOÖ bekennt sich daher vollinhaltlich zur Vorgehensweise des OÖGKK-Obmanns und gewährt ihm daher in diesem Rechtsverfahren vollen Rechtsschutz. Den politischen Missbrauch des Kontrollausschusses in der OÖGKK durch die Arbeitgebervertreter weist die Arbeiterkammer aufs schärfste zurück.