Zweieinhalb Monate sind die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes in Kraft – und schon spüren die ArbeitnehmerInnen die gravierenden Nachteile: Gleitzeitvereinbarungen, die als Normalarbeitszeit einen 12-Stunden-Tag vorsehen und bei denen die MitarbeiterInnen um ihr Überstundenentgelt fallen; Verpflichtungen zu pauschaler Sonn- und Feiertagsarbeit; eine Liste mit Beschäftigten, die nun nicht mehr unter das Arbeitszeitgesetz fallen. „Das sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass kaum ein Stein auf dem anderen bleibt und die Arbeitsbedingungen ständig verschlechtert werden“, so FSG-Spitzenkandidat Johann Kalliauer.
Arbeitszeitgesetz widerspricht dem EU-Recht!
Die türkis-blaue Regierung schöpft alle Möglichkeiten aus, um ArbeitnehmerInnen das Leben möglichst schwer zu machen. Nicht genug, dass ihnen durch 12-Stunden-Tage und 60-Stunden-Woche Freizeit und Gesundheit gestohlen wird. Manche Regelungen des neuen Arbeitszeitgesetzes entsprechen nicht einmal dem EU-Mindeststandard, ja sie unterschreiten diesen sogar. Das zeigt ein neues Gutachten der Rechtsprofessoren Univ.-Prof. Dr. Elias Felten und Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil. Viele Punkte sind rechtlich umstritten, viele Fragen werden letztlich Gerichte klären müssen. „Dreiste Versuche, den Arbeitnehmerschutz auszuhöhlen, werden wir mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen. Dass Arbeitszeitbestimmungen nicht zumindest dem Verfassungs- und EU-Recht entsprechen, ist schon ein starkes Stück. Das Arbeitszeitgesetz muss daher zurückgenommen und neu verhandelt werden – und zwar gemeinsam mit den Sozialpartnern und entsprechendem Begutachtungsverfahren“, so Kalliauer.