Wann wird gewählt?
Vom 19. März bis zum 1. April sind mehr als 650.000 Arbeitnehmer/innen in Oberösterreich aufgerufen, ihre Vertretung zu wählen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Dienstnehmer/innen, die am Stichtag, 3. Dezember 2018 in einem kammerzugehörigen Beschäftigungsverhältnis stehen – ungeachtet ihrer Staatszugehörigkeit. Das gilt auch für freie Dienstnehmer/innen.
Lehrlinge (ohne Altersbeschränkung), Personen in Karenz, geringfügig Beschäftigte (auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer/-innen), Arbeitslose, Präsenz- oder Zivildiener müssen sich in die Wählerliste eintragen lassen, um wahlberechtigt zu sein.
Wer steht zur Wahl?
Die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten werden von den wahlwerbenden Gruppen in Wahlvorschlägen namhaft gemacht. Welche Personen gewählt werden können, ist im Arbeiterkammergesetz geregelt. Die FSG Oberösterreich tritt unter dem Namen „Dr. Johann Kalliauer – Sozialdemokratische GewerkschafterInnen FSG“ an.
Im Betrieb wählen
In vielen – meist größeren – Unternehmen erfolgt die AK Wahl im Betrieb. Dazu werden Betriebswahlsprengel eingerichtet. Alle WählerInnen werden vom Wahlbüro schriftlich darüber informiert, wann und wo genau sie wählen können.
Wenn du zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb nicht kannst, kannst du im Wahlbüro schriftlich eine Wahlkarte beantragen. Diese kannst du per Post senden oder in einem öffentlichen Wahllokal abgeben, nicht jedoch in einem Betriebs-Wahllokal.
Mit Briefwahl wählen
Wenn es kein Wahllokal im Betrieb gibt, erhältst du automatisch eine Briefwahlkarte zugeschickt. Mit dieser Briefwahlkarte kannst du deine Stimme kostenlos mit der Post schicken. Oder du gehst damit und einem Lichtbildausweis in ein öffentliches Wahllokal.
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Alle Informationen zur AK-Wahl findest du auf der Website der AK OÖ.
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