Jede fünfte Überstunde unbezahlt! FSG fordert nachhaltige Maßnahmen gegen Überstunden-Klau

Im Vorjahr blieb laut Statistik Austria in Österreich jede fünfte geleistete Überstunde
unbezahlt. Das sind insgesamt 45 Millionen Arbeitsstunden. Den Beschäftigten wurde dadurch geschätzt rund eine Milliarde Euro vorenthalten, im Schnitt fast 10.000 Euro pro betroffener Person. Die FSG fordert daher u.a. einen 100 Prozent Strafzuschlag für nichtbezahlte Über- und Mehrarbeitsstunden und eine verpflichtende monatliche Vorlage von Arbeitszeitsaufzeichnungen durch die Unternehmen.

Rund 663.100 Beschäftigte (OÖ: 109.700) haben im Vorjahr regelmäßig Über- bzw. Mehrarbeitsstunden geleistet – in Summe rund 250 Millionen Stunden (OÖ: 38 Millionen Stunden). Davon blieb fast ein Fünftel unbezahlt. 120.000 Personen verloren dadurch rund eine Milliarde Euro (OÖ: 150 Millionen Euro) bzw. pro Kopf knapp 10.000 Euro. Zusätzlich zu den gesundheitlichen Belastungen, die regelmäßige Überstunden mit sich bringen, erleiden die Betroffenen dadurch auch einen immensen finanziellen Schaden.

Systematischer Ãœberstundenklau
Oft werden die ArbeitnehmerInnen bei der Bezahlung von Überstunden und Mehrarbeitsstunden so lange vertröstet, bis die Ansprüche den vielfach extrem kurzen Verfallfristen zum Opfer gefallen sind. Aus Angst um den Arbeitsplatz wagen es viele nicht, im aufrechten Arbeitsverhältnis unbezahlte Überstunden einzufordern – auch das führt häufig zum Verfall der Ansprüche.

Von einigen Arbeitgebern werden Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten nach Geschäftsschluss nicht als Arbeitszeiten anerkannt. Andere fälschen systematisch Arbeitszeitaufzeichnungen von MitarbeiterInnen zu ihren Gunsten, verhindern die Aufzeichnung unzulässiger Überstunden oder verwenden sogar manipulierte Arbeitszeitaufzeichnungssoftware, die z. B. ungesetzliche Arbeitszeiten automatisch falsch erfasst. In der Rechtsberatung der Arbeiterkammer schlagen täglich neue Fälle von systematischem Überstundenklau auf.

12-Stunden-Tag: Keine Zuschläge mehr!
Dazu kommen bedenkliche Entwicklungen auf politischer Ebene: Wenn die Bundesregierung tatsächlich den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche einführt und die Durchrechnungszeiträume verlängert, hätte das weitere negative Auswirkungen auf die Beschäftigten. Dann stehen insgesamt rund zwei Milliarden Euro an Zuschlägen für Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden auf dem Spiel, die von vornherein nicht mehr ausbezahlt würden.

Im Interesse der Wahlkampfspender
Darum lehnen wir eine generelle Ausweitung der höchstzulässigen Arbeitszeiten auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche vehement ab. Es geht dabei nicht um mehr Flexibilität, denn die Beschäftigten sind jetzt schon flexibel genug. Der Bundesregierung geht es im Interesse ihrer großindustriellen Wahlkampfspender um den Wegfall der Überstundenzuschläge.

 

Gegen den aktuellen Überstundenklau sind gesetzliche Maßnahmen notwendig!

• Als vorbeugende Maßnahme sollen Unternehmen für jede nichtbezahlte Über- und Mehrarbeitsstunde einen Strafzuschlag von 100 Prozent bezahlen müssen.

• Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, den Beschäftigten unaufgefordert mit der Lohnabrechnung eine genaue Arbeitszeitaufzeichnung vorzulegen. Tun sie das nicht, sollen sie in Gerichtsverfahren um die korrekte Abgeltung geleisteter Arbeitsstunden beweisen müssen, dass die Forderung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zu Unrecht besteht.

• Die systematisch falsche Arbeitszeitaufzeichnung durch ein Unternehmen soll ein Straftatbestand werden. Derzeit droht Unternehmen, die Arbeitszeitaufzeichnungen manipulieren, im schlimmsten Fall eine Nachzahlung und eine Verwaltungsstrafe.

• Gleiche Zuschläge für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten wie für Überstunden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ArbeitnehmerInnen gezielt nur in Teilzeit beschäftigen, um bei der Mehrarbeit Zuschläge zu sparen.

• Auch bei Pauschalen bzw. All-In-Arbeitszeit-Vereinbarungen müssen Arbeitsstunden, die über die pauschale Vereinbarung hinausgehen, extra bezahlt werden. Unternehmen müssen überprüfen, ob die tatsächlich geleistete Arbeitszeit durch das Pauschale abgedeckt ist, die Beschäftigten über das Ergebnis dieser Prüfung informieren und Überstunden, die über die Pauschalvereinbarung hinausgehen, extra auszahlen.

 

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