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Gleichberechtigung

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

In Österreich ist der Einkommensunterschied besonders groß: Noch immer verdienen Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit deutlich weniger als Männer. Diese Einkommensschere muss geschlossen werden, das ist nur mit voller Einkommenstransparenz zu erreichen. Nur durch Offenlegung aller Löhne und Gehälter ist Einkommenstransparenz zu erreichen. Einkommensberichte helfen Betriebsräten, Diskriminierungen aufzudecken. Wenn ein Bericht Unterschiede aufzeigt, muss es verpflichtende Aktionspläne zu deren Beseitigung geben. In Unternehmen ohne Betriebsrat ist es schwieriger, Diskriminierungen bei den Einkommen festzustellen und zu beseitigen, weil diese zwar für die Beschäftigten, aber darüber hinaus für niemanden einsehbar sind. Wir Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen fordern, dass den gesetzlichen Interessenvertretungen und der Gleichbehandlungsanwaltschaft das Recht eingeräumt wird, bei vermuteten Lohn- und Gehaltsdiskriminierungen die Einkommensberichte aus unorganisierten Betrieben ausgehändigt zu bekommen. Nach wie vor sind Frauen in Führungsfunktionen noch immer unterrepräsentiert. In Vorständen und Geschäftsführungen finden sich lediglich 18 Prozent Frauen. Mit Freiwilligkeit wird die Gleichstellung nicht erreicht werden.

 

Arbeiten 50+

Faire Chance für ältere Beschäftigte durch die Aktion 20.000

Alle ArbeitnehmerInnen leisten einen wertvollen Beitrag. Gerade ältere KollegInnen bringen viel Erfahrung und viele Kompetenzen mit. Trotzdem sind sie auf dem Arbeitsmarkt oft benachteiligt. Werden sie einmal arbeitslos, bekommen sie nur schwer wieder eine neue Beschäftigung. Unternehmen stellen bevorzugt Jüngere ein. Wir müssen dafür sorgen, dass auch ältere ArbeitnehmerInnen eine faire Chance bekommen! Die erfolgreiche Aktion 20.000 muss daher wieder aufgenommen werden. Mit ihr wurden Arbeitsplätze im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich für ältere ArbeitnehmerInnen geschaffen. Unternehmen, die überdurchschnittlich viele ältere ArbeitnehmerInnen kündigen, sollen Strafe zahlen. Wir fordern, dass die Regierung die Erhöhung des Zugangsalters bei der Altersteilzeit zurücknimmt. Außerdem muss ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit eingeführt werden.

 

Urlaub

Sechs Wochen Urlaub für alle nach 25 Arbeitsjahren

Das Urlaubsrecht sieht eine sechste Urlaubswoche nach 25 Jahren vor. Allerdings nur, wenn die Beschäftigten durchgehend im selben Unternehmen tätig waren. Dieser Anspruch muss für alle Beschäftigten gelten! Denn durchgehende Tätigkeit ist durch die höhere Mobilität der ArbeitnehmerInnen selten geworden. Den Beschäftigten wird immer höhere Flexibilität abverlangt – gerade in Branchen wie Handel, Tourismus, am Bau oder Leiharbeit. Wer öfter den Arbeitsplatz wechselt, erreicht damit nie einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. Dazu kommt: Die Arbeitsbelastung nimmt quer durch alle Branchen zu. Die ArbeitnehmerInnen brauchen daher ausreichende Erholungsphasen, um gesund zu bleiben.

 

Integration

Respekt und faire Chancen muss es für alle geben

Auf dem Arbeitsmarkt darf niemand benachteiligt werden – nicht beim Zugang zur Arbeit, nicht bei der Bezahlung, nicht bei den Aufstiegsmöglichkeiten. Das gilt unabhängig davon, wo jemand geboren und aufgewachsen ist. Diese Gleichbehandlung durch den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping herzustellen, bleibt eine wichtige Aufgabe – in den Betrieben, für die zuständigen Behörden und das AMS. In den nächsten Jahren ist eine rasche und gute Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt dringend notwendig. Dafür braucht das AMS wieder ausreichende Mittel, um genügend Deutsch- und Qualifizierungskurse anbieten zu können. Die Regierung muss ihre Hausaufgaben machen.

 

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