1.700 Euro Mindestlohn für ein Leben in Würde

Rund 422.000 Beschäftigte in Österreich verdienen weniger als 1700 Euro brutto im Monat.

2015 verdienten österreichweit rund 422.000 Beschäftigte weniger als 1700 Euro brutto monatlich – das entspricht einem Stundenlohn von rund zehn Euro brutto. „Wer bei solch niedrigen Löhnen Miete, Strom, Heizung, Dinge des täglichen Bedarfs und sogar noch den Unterhalt für Kinder finanzieren muss, hat gerade einmal genug zum Überleben. Die Beschäftigten haben für ihre Leistung mehr als das verdient“, sagt FSG-Vorsitzender Andreas Stangl. 1700 Euro brutto pro Monat sind aus Sicht der FSG die Untergrenze für ein Leben in Würde.

Niedrige Entlohnung trifft Frauen doppelt so stark wie Männer: Während 2015 österreichweit mehr als jede fünfte (21,9 Prozent) Vollzeitbeschäftigte monatlich weniger als 1700 Euro brutto verdiente, war es bei den Männern rund jeder zehnte (10,4 Prozent). Beim Anteil von Niedrigentlohnten an allen Beschäftigten rangiert Oberösterreich im bundesweiten Vergleich an siebter Stelle, das gilt auch für die Männer. Bei den Frauen liegt unser Bundesland auf dem unrühmlichen dritten Platz.

Mit Abstand die Branche mit der höchsten Prozentzahl an Niedrigentlohnten ist das Hotel- und Gastgewerbe. Österreichweit verdiente 2015 mehr als jede/-r zweite Beschäftigte (56 Prozent) in diesem Bereich weniger als 1700 Euro monatlich für Vollzeitarbeit. An zweiter Stelle folgt der Handel mit einem Anteil an Niedrigentlohnten von rund 22 Prozent.

Die FSG fordert zur weiteren Bekämpfung der Niedrigentlohnung eine rasche flächendeckende Anhebung des kollektivvertraglichen Mindestlohns: „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts höhere Einkommen und haben diese auch verdient – und das sofort.“ Einigen sich Wirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe und freiwillige Berufsverbände mit den Gewerkschaften auf eine Umsetzung eines monatlichen Mindestlohns von 1500 Euro brutto bzw. mittelfristig 1700 Euro, würden auch die Betriebe profitieren, da angemessene Mindestlöhne den Unternehmen Schutz vor unfairer Billigstkonkurrenz bieten.